AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines 

1.1 Die PTB Sicherheitsmanagement GmbH (nachfolgend PTB genannt) erbringt folgende Dienstleistungen: 

– Veranstaltungsschutz, Veranstaltungsordnungsdienst 

– Personenschutz 

– Erstellung von Konzepten (Sicherheits-, Personenschutz-, Objektschutz- und Verkehrskonzept) 

– Brandsicherheitswachdienst 

– Personenbeförderung 

1.2 Die PTB erbringt ihre Tätigkeit als Dienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. 

1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Personal der PTB einen Raum bzw. eine Ablagemöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Wachbereichs zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss möbliert, beleuchtet und beheizbar sein. Des Weiteren ist während der Einsatzzeit dem Bewachungspersonal Zutritt zu sanitären Anlagen zu ermöglichen. 

1.4 Der PTB obliegt allein das Weisungsrecht sowie die Auswahl, über das von ihr im Rahmen der Dienstleistungserbringung als Erfüllungsgehilfen eingesetzte Wachpersonal. 

1.5 Für die Dauer des Auftrages überträgt der Auftraggeber der PTB und den eingesetz-ten Mitarbeitern das uneingeschränkte Hausrecht. 

2. Dienstanweisung 

Die Dienstanweisung ist in schriftlicher Form niederzulegen und enthält neben den allgemeinen Arbeitsbestimmungen die Anweisungen des Auftraggebers. Alle notwendi-gen Bestimmungen über Dienstverrichtungen müssen enthalten sein. Jegliche Änderun-gen bedürfen der Schriftform. Bei Eintritt eines unvorhergesehenen Notstandes kann von der Dienstanweisung Abstand genommen werden, ohne dass hierdurch ein An-spruch in irgendeiner Form geltend gemacht werden kann. 

3. Ausführung 

3.1 Der Auftraggeber gibt der PTB die Namen und Anschrift der Personen bekannt, die bei einer Gefährdung auch außerhalb der Öffnungs- Büro- oder Veranstaltungszeiten benachrichtigt werden können. 

3.2 Anschriftenänderungen müssen der PTB umgehend mitgeteilt werden. 

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, von der PTB eingesetztes Personal oder Unter-nehmen während sowie ein Jahr nach Ablauf weder mittelbar noch unmittelbar abzu-werben oder direkt oder über Dritte zu beschäftigen. Verstößt der Auftraggeber nach-weislich gegen die vereinbarte Unterlassungsverpflichtung, so verpflichtet er sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 10.000,00 für jeden einzelnen Verstoß. 

4. Bewachungsunterbrechungen 

4.1 In Fällen wie Krieg, Streik, Unruhen, Wetterlagen oder anderen Fällen höherer Gewalt, kann die PTB den Dienst, soweit die Ausführung desselben unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. 

4.2 In Fällen von Unterbrechungen wie in Ziffer 4.1 genannt, kann der Auftraggeber das zu zahlende Entgelt entsprechend den eingesparten Löhnen kürzen. Diese Vereinbarung wird jedoch nur dann und in vollem Umfang gültig, in dem es der PTB möglich ist, die für diesen Dienst vorgesehenen Mitarbeiter anderweitig einzusetzen oder zu beurlauben. 

5. Ausführung durch andere Unternehmer 

Die PTB ist berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung andere zuverlässige Unter-nehmen einzusetzen. 

6. Beanstandungen des Auftraggebers 

6.1 Beanstandungen des Auftraggebers, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder auf andere Unregelmäßigkeiten beziehen, sind der Geschäftsführung der PTB umgehend telefonisch und schriftlich per Mail zwecks Abhilfe mitzuteilen. 

6.2 Rechte können nur bei umgehender Mitteilung solcher Beanstandungen geltend gemacht werden. 

6.3 Eine fristlose Lösung des Vertrages ist nur dann berechtigt, wenn auch nach schriftli-cher Mitteilung an die PTB weiterhin wiederholte oder grobe Verstöße bei der Ausfüh-rung des Dienstes vorkommen. 

6.4 Die schriftliche Mitteilung an die PTB mit der Bitte um Abhilfe muss in angemessener Frist spätestens nach sieben Werktagen bei der PTB eingehen. 

7. Rechtsnachfolge 

Der Rechtsnachfolger des Auftraggebers und Auftragnehmers tritt in den Vertrag ein. Eine Ausnahme hiervon bilden nur Verträge, die hauptsächlich auf persönliche Belange, wie z.B. den Schutz der Person des Auftraggebers bezogen sind. 

8. Vertragsbeginn 

8.1 Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer werden in besonderen Verträgen vereinbart. Die PTB ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördli-chen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. 

8.2 Der Vertrag ist für die PTB von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem die schriftliche Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zugeht. 

8.3 Die PTB prüft vor Auftragsstart die Bonität des Auftraggebers. Fällt diese negativ aus, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vorabzahlung des zu erwartenden Rechnungsbe-trages. 

9. Buchungsbedingungen 

9.1 Die Mindestbuchungszeit je eingesetztem Mitarbeiter beträgt pro Tag 6 Stunden. 

9.2 Bei kurzfristiger Nachbuchung von Mitarbeitern beträgt der Aufschlag auf den vereinbarten Stundenverrechnungssatz: 

– ab 5 Tage bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 25% 

– ab 3 Tage bis 1 Tag vor Auftragsbeginn 50% 

– ab 1 Tag vor 100% 

9.3 Stornierungskosten entstehen durch die komplette Absage von Veranstaltungen oder Positionen. Zeitliche Änderungen einzelner Positionen sind davon, bis zu einer Reduzierung von 25%, ausgenommen. Folgend die zeitliche Abstufung der Stornierungs-kosten: 

– ab Auftragserteilung wird eine Planungspauschale in Höhe von 10% der Auftragssumme fällig 

– ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Miet-, Aufbau- oder Veranstaltungsbeginn 25% 

– ab 14 Tage bis 7 Tage vor Miet-, Aufbau- oder Veranstaltungsbeginn 50% 

– ab 7 Tage bis 3 Tage vor Miet-, Aufbau- oder Veranstaltungsbeginn 75% 

– ab 3 Tage bis 24h vor Miet-, Aufbau- oder Veranstaltungsbeginn 85% 

– ab 24h vor Veranstaltungsbeginn 100% 

10. Vertragsdauer 

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht schriftlich binnen drei Monaten zum jeweiligen Monats-ende gekündigt wird. 

11. vorzeitige Auflösung des Vertrages 

Die PTB ist mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung grundsätzlich einverstanden, wenn der Auftraggeber durch Verkauf oder Abgabe des Objektes bzw. durch Umzug, eine Übertragung der Bewachung auf ein vergleichbares anderes Objekt des Auftraggebers ermöglicht. 

Bei Aufgabe oder Veränderung des Wachbezirkes ist die PTB zur vorzeitigen Lösung des Vertrages, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. 

12. Haftung 

12.2 Die PTB haftet für Schäden, die durch Verschulden des Unternehmers oder des von ihm eingesetzten Personals, in Ausführung des Dienstes oder bei der Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtung dem Auftraggeber entstehen sollten, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungs-schutz gegeben ist. Ausgeschlossen von der Haftung sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen. Maßgabe hierfür sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 

12.1 Nachweis einer Haftpflichtversicherung 

Die PTB verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der unter Ziffer 12.1 übernommenen Haftung und Begrenzung abzuschließen und den Nachweis hierüber dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 

12.3 Der Haftpflichtanspruch des Auftraggebers erlischt, wenn er diesen nicht innerhalb von fünf Werktagen bei der PTB schriftlich anzeigt. Im Falle einer Ablehnung durch die PTB oder deren Versicherungsgesellschaft muss der Haftpflichtanspruch innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. 

13. Haftungsausschluss 

Für andere als unter Ziffer 12 aufgeführte Schäden und Haftungsumfänge haftet die PTB nicht. Des Weiteren sind von der Haftungsverpflichtung Schäden ausgeschlossen, für die die Haftpflichtversicherung aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen keinen Versicherungsschutz gewährt. 

14. Zahlungsbedingungen 

14.1 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel ohne Abzug von Skonto 14 Tage ab dem Tag der Rechnungsstellung. Zurückhaltung oder Aufrechnung des Entgeltes ist nur im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung zulässig. 

14.2 Im Falle des Zahlungsverzuges und unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber diesbezüglich gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde, ruht die Leistungs- und Haftungsverpflichtung von der PTB. Der Auftraggeber wird hierdurch jedoch nicht für die Zahlung während der Vertragszeit oder vom Vertrag als Ganzes entbunden. 

15. Entgeltänderung 

15.1 Das Mehrwertsteueränderungsrisiko verbleibt beim Auftraggeber. Sofern die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze erhöht oder gesenkt werden, wird das Entgelt entsprechend angepasst. 

15.2 Die Änderung der Personalkosten wird an die prozentuale Entwicklung der tarifli-chen Stundenlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe gebunden und wird auf den Auftraggeber umgelegt. 

16. Nebenabreden 

Nebenabreden sowie Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkung des Vertrages bedürfen der Schriftform. 

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Gerichtsstand ist Berlin. Der Erfüllungsort ist der jeweilige Auftragsort. 

18. Wirksamkeit des Vertrages 

Sind oder sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine dem Sinn nach analoger Klausel. Die Rechtswirk-samkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.